Mönchengladbach. Das Coronavirus stellt viele Unternehmen vor enorme Herausforderungen. Die Krise bedroht Existenzen in fast allen Branchen – kleinere und größere Unternehmen, Freiberufler wie Konzerne. Die Bundesregierung und die Landesregierungen unterstützen mit Sofortmaßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbst-ständige möglichst in Grenzen gehalten werden. Auch in Mönchengladbach haben viele Menschen existenzielle Sorgen. Sei es nun der Unternehmer, der Gewerbetreibende oder der Freiberufler, den die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise in seiner unternehmerischen oder selbstständigen Tätigkeit hart treffen oder auch der Arbeitnehmer, der von Kurzarbeit betroffen ist. Vorstandsvorsitzender Hartmut Wnuck, stellvertretendes Vorstandsmitglied Ralf Grewe und Dirk Peters, Abteilungsdirektor Firmenkunden, im Gespräch mit dem Wirtschaftsstandort Mönchengladbach.
Die Corona-Krise ist nicht nur eine existenzielle Herausforderung für das deutsche Gesundheitssystem, sondern auch für viele Unternehmen. Wie kann die Stadtparkasse Mönchengladbach schnell helfen?
Hartmut Wnuck: Das wichtigste in der aktuellen Situation sind gerade für Unternehmenslenker zuverlässige Informationen und ein persönlicher Ansprechpartner. Dies stellen wir durch die Kompetenz unserer Mitarbeiter*innen und die Nähe zu unseren Kunden sicher. Unsere Firmen- und Gewerbekundenberater haben mit Ihren Kunden in der aktuellen Krise schon jetzt mehr als 1.000 Beratungsgespräche geführt und unsere Hilfe angeboten. Die KfW-Förderkredite sind dabei nur ein kleiner Teil der Unterstützung. Viel häufiger helfen wir Unternehmen, die von der Corona-Krise betroffen sind, ohne großen bürokratischen Aufwand mit erweiterten oder neuen Kreditlinien, Investitionskrediten oder mit dem Pausieren von Tilgung für bestehende Kredite.
Es gab Kritik aus Teilen der Politik und auch von Wirtschaftsverbänden, die Hausbanken würden nicht schnell genug handeln…
Wnuck: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Kreditprüfungen für einen Unternehmer, in einer derartig heftigen Krisensituation nie schnell genug gehen können. Zu Beginn gab es hinsichtlich der Fördermittel umfangreichen Abstimmungsbedarf zwischen den Förderbanken und den Hausbanken der Unternehmen. Bedingungen und Prozesse wurden in zahlreichen Telefonkonferenzen unter Hochdruck abgestimmt, sodass wir in kürzester Zeit handlungsfähig waren. Ungeachtet dieser Erfordernisse haben wir unseren Kunden sofort aktiv Tilgungsaussetzungen bis zu 12 Monaten angeboten und erhalten hierfür sehr positive Resonanz. Anträge auf KfW-Förderkredite, für die die KfW eine Risikoprüfung durch die Hausbanken oder Sparkassen vorsieht, werden mit Priorität bearbeitet. Schon kurz nach dem Start der ersten KfW-Förderkredite floss das erste Geld an Kunden. Das war nur möglich, indem wir zum einen unsere Teams im Firmen- und Gewerbekundengeschäft verstärkt haben. Zum anderen haben wir als Hausbank der Unternehmen – teilweise sogar am Tag der Antragstellung – die beantragten Fördermittel vorfinanziert, um unseren Kunden aus Engpässen zu helfen.
Jetzt haben wir vor allem über Unternehmen gesprochen, was ist mit privaten Kreditnehmern?
Wnuck: Auch unseren Privatkunden stehen wir in dieser schwierigen Zeit zur Seite. Aufgrund der Corona-Krise gibt es in vielen Betrieben Kurzarbeit. Mitarbeiter verbuchen ein geringeres oder gar kein Einkommen. Kreditschulden werden zur Belastung. Nach der gesetzlichen Regelung können Zins- und Tilgungsleistungen für Verbraucherdarlehensverträge für den Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden. Wir bieten unseren Kunden jedoch über die gesetzliche Regelung hinaus weitergehende Möglichkeiten, auf die persönlichen Auswirkungen der „Corona-Krise“ reagieren zu können. Kunden können eine Aussetzung der Tilgung von bis zu 12 Monaten beantragen. Die Voraussetzung für die Aussetzung der Zahlungen ist, dass der finanzielle Engpass des Kreditnehmers aus der COVID-19-Pandemie resultiert. Das versichern sie in einem Online-Verfahren, in dem sie das Aussetzen der Zahlungen veranlassen. Entsprechende Online-Strecken stehen in unserer Internet-Filiale zur Verfügung.
Solo-Selbständige und Kleingewerbetreibende erhalten Zuschüsse direkt über die Landesverwaltungen.
Ralf Grewe (links): Richtig – das sind direkte Zuschüsse aus Steuergeldern. Sie müssen – anders als Kredite – nicht zurückgezahlt werden. Anträge können denkbar einfach und ausschließlich online über die Internetpräsenz des Wirtschaftsministeriums NRW gestellt werden. Bewilligte Beträge sollen innerhalb von wenigen Tagen ausgezahlt werden. In dringenden Fällen und sofern es zu zeitlichen Verzögerungen kommt, bieten wir unseren Kunden – entsprechende Bonität vorausgesetzt – eine Vorfinanzierung der Zuschüsse an. Darüber hinaus wird es aber nötig sein, für die Betriebe, die selbst bei schrittweiser „Normalisierung“ ihre verlorengegangenen Umsätze nicht nachholen können, ich denke hier beispielhaft an die Gastronomie, die Hotels oder auch die Reisebranche, weitere Zuschussmodelle zu entwickeln. Kredite helfen hier nicht oder nur sehr bedingt.
Die KfW hat über Ostern zusätzlich zu ihren ersten Förderkreditprogrammen einen sogenannten „Schnellkredit“ aufgelegt – eine Reaktion auf vermeintlich lange Bearbeitungszeiten?
Dirk Peters (rechts): Für den sogenannten „Schnellkredit“ hat die KfW den Prüfungsumfang deutlich reduziert, den die Hausbanken und damit auch wir durchführen müssen. Unter anderem ist keine umfassende Kreditrisikoprüfung mehr vorgesehen. Vielmehr reicht die Vorlage standardisierter Unterlagen sowie die Einholung von Auskünften aus. Das wird den Vergabeprozess bei diesen Krediten zusätzlich beschleunigen. Außerdem übernimmt die KfW bei dem Schnellkredit 100 Prozent der Haftung für den Fall, dass der Kreditnehmer seine Kreditverpflichtungen nicht erfüllen kann. Gleichwohl bleibt es ein Kredit. Er muss zurückgezahlt werden. Und es können ihn auch nur Unternehmen bekommen, die im Durchschnitt der letzten drei Jahre Gewinn gemacht haben.
Aber warum tun sich die Hausbanken so schwer bei Krediten, bei denen sie nur 10 oder 20 Prozent der Haftung übernehmen müssen?
Grewe: Wir vergeben immer einen Kredit über 100 Prozent und müssen für die gesamte Summe die Kreditprüfung durchführen. Bei den Förderkrediten – Ausnahme KfW-Schnellkredit – machen wir das für 80 oder 90 Prozent der Kreditsumme stellvertretend für die KfW. Zu Recht würde uns die Öffentlichkeit kritisieren, wenn wir dort weniger sorgfältig wären. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen sich dieser Aufgabe und nehmen sie verantwortungsvoll wahr. Wir tun, was möglich und verantwortbar ist, um unseren Kunden und unserer Region durch die Krise zu helfen.
Was ist Ihnen in dieser Zeit besonders wichtig?
Wnuck: Schnelle, einfache Hilfe ist das Gebot der Stunde! Seien sie versichert, dass wir alles dafür tun werden, unsere Kunden bei der Bewältigung der extremen Herausforderungen zu unterstützen. Uns ist es wichtig, ihnen – gerade jetzt – als verlässlicher Partner zur Seite zu stehen und professionell, schnell und unbürokratisch zu helfen. Und darüber hinaus: Bleiben Sie gesund!
INFO
Die Entwicklung der Förderprogramme ist äußerst dynamisch. Alle Informationen zu den Corona-Hilfen werden in der Internet-Filiale www.sparkasse-moenchengladbach.de/corona laufend aktualisiert.
„Corona: Schnelle , einfache Hilfe ist das Gebot der Stunde“ ist ein Beitrag aus
dem aktuellen Magazin Wirtschaftsstandort Mönchengladbach.
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