Hilfe für die Wirtschaft/ Unternehmen

WFMG Corona-Sondernewsletter

Aktuelle Entwicklungen im Bund und in Mönchengladbach

Notfall MG / Stadt Mönchengladbach

Robert-Koch-Institut

Allgemeine Informationen für Unternehmen

IHK Mittlerer Niederrhein

NRW.Bank

Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Liquiditätshilfen, Sofortprogramme:

Zur Deckung von kurzfristigem Liquiditätsbedarf stehen mittelständischen und großen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

Unternehmen, Selbständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den nachfolgenden Programmen nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.

Anmerkung:  Zu beachten ist, dass es sich hier nicht um Zuschüsse handelt, sondern zunächst um Förderkredite, welche nach dem risikobasierten Zinssystem, d.h. nach Bonität der Unternehmen vergeben werden. Eine Einschätzung der Bonität, welche die Kreditvergabe regelt, erfolgt durch die Hausbank. Nach Informationen der KfW wird derzeit an Zuschussprogrammen für Gewerbetreibende gearbeitet, um drastische Umsatzeinbußen und Verdienstausfälle zu kompensieren. Von solchen Sofortmaßnahmen könnten insbesondere auch Freiberufler und Selbstständige profitieren. Der Start dieser Sonderprogramme unterliegt dem Vorbehalt einer Genehmigung durch die Europäische Kommission.

Kurzarbeitergeld

Eine schwierige wirtschaftliche Entwicklung in Folge der Corona-Krise kann Kurzarbeit in Ihrem Betrieb notwendig machen. Mit Kurzarbeitergeld können die daraus folgenden Entgeltausfälle in Teilen ausgeglichen werden. Kurzarbeit muss bei der Arbeitsagentur angezeigt werden, entsprechende Formulare gibt es zum Download.

Info (Stand: 17.03.2020)

Bundesregierung und Gesetzgeber haben Sonderregelungen und Erleichterungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld erlassen.

Folgende Beschlüsse zur Kurzarbeit gelten ab sofort:

  • Wenn auf Grund schwieriger wirtschaftlicher Entwicklungen Aufträge ausbleiben, kann ein Betrieb Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sein könnten – statt wie bisher ein Drittel.
  • Die Bundesagentur für Arbeit übernimmt 60 % des Nettolohns, wenn ein Unternehmen Mitarbeiter in Kurzarbeit schickt. Bei Arbeitnehmern mit Kind sind es 67 %.
  • Auf den Aufbau von Arbeitszeitkonten mit negativen Stundensalden vor Zahlung des Kurzarbeitergeldes soll vollständig oder teilweise verzichtet werden können. Das geltende Recht verlangt, dass in Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, diese auch zur Vermeidung von Kurzarbeit eingesetzt und ins Minus gefahren werden.
  • Auch Leiharbeitnehmer können Kurzarbeitergeld beziehen.

Aktuelle Informationen zum Kurzarbeitergeld und die Antragsunterlagen unter dem LINK .

Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind:

KfW-Unternehmerkredit (037 KfW)

  • Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) von bis zu 80 % für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR Kreditvolumen. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung der Haftungsfreistellung auch für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR).

KfW-Kredit für Wachstum (290 KfW)

  • Temporäre Erweiterung auf allgemeine Unternehmensfinanzierung inkl. Betriebsmittel im Wege der Konsortialfinanzierung (bisher Beschränkung auf Investitionen in Innovation und Digitalisierung)
  • Erhöhung der Umsatzgrenze für antragsberechtigte Unternehmen von 2 Mrd. auf 5 Mrd. EUR.
  • Erhöhung der anteiligen Risikoübernahme auf bis zu 70 %. Hierdurch wird der Zugang von mittelständischen und größeren Unternehmen zu individuell strukturierten, passgenauen Konsortialfinanzierungen erleichtert

NRW.BANK Universalkredit

Zinsgünstiges Darlehen mit flexiblen Laufzeiten für Vorhaben im In- und Ausland – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.

Junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind

ERP-Gründerkredit – Universell (073 KfW)

  • Risikoübernahmen in Höhe von bis zu 80 % für die durchleitenden Finanzierungspartner (in der Regel die Hausbanken) für Betriebsmittelkredite bis 200 Mio. EUR. Eine höhere Risikoübernahme kann die Bereitschaft der Finanzierungspartner für eine Kreditvergabe erleichtern.
  • Öffnung der Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Mrd. EUR (bisher: 500 Mio. EUR) geöffnet werden.

NRW.BANK Gründerkredit

  • Zinsverbilligte Darlehen zur Finanzierung von Unternehmensgründungen,-nachfolgen und -festigungen – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.
  • Bis 5 Jahre nach Geschäftsaufnahme werden gefördert: Existenzgründerinnen und -gründer, Angehörige der freien Berufe sowie in- und ausländische mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Jahresumsatz einschließlich verbundener Unternehmen 500 Mio. EUR nicht überschreitet.

Bürgschaften

Die Bürgschaftsbank NRW unterstützt die Hausbanken bei Finanzierung von kleinen und mittleren Unternehmen:

  • bis zu 75.000 EUR stille Beteiligung (Mikromezzaninfonds) zur Liquiditätsfinanzierung (direkte Beantragung durch Unternehmen über kbg-nrw.de)
  • bis zu 2.5 Mio. EUR Ausfallbürgschaft zur Besicherung von Krediten bei Hausbanken
  • Antrag über die Hausbank, Kredite bis 250.000 EUR im Expressverfahren (Entscheidung in 3 Tagen nach Antragseingang)
    500.000 EUR im Umlaufverfahren (Entscheidung in 3 Tagen nach Vorlage aller Unterlagen)
  • Anfrage vom Unternehmen direkt über das Finanzierungsportal für Kredite bis 3,215 Mio. EUR

Kompensation von Verdienstausfällen

Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, können die zuständigen Behörden Personen vorsorglich unter Quarantäne (Absonderung) stellen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige können dadurch einen Verdienstausfall erleiden. In Nordrhein-Westfalen entschädigen die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes. Die Zuständigkeit der Landschaftsverbände richtet sich nach dem Sitz der Betriebsstätte.

Wichtig: Die Quarantäne muss durch die zuständigen Gesundheitsämter angeordnet worden sein. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB.

Weitere Informationen und Antragsformulare zum Download hat der LVR auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

Steuerberatung

Im Rahmen der individuellen Steuerberatung sind die auf Bundesebene diskutierten Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung mit der Finanzverwaltung abzustimmen. Das ist gerade für Freiberufler und kleine Unternehmen sehr wichtig, die sich hierfür mit ihrem Steuerberater und dem Finanzamt in Verbindung setzen sollten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Ansprechpartner bei der WFMG

Rafael Lendzion, lendzion@wfmg.de, 02161 82379-75
Jan Herting, herting@wfmg.de, 02161 82379-79
Willi Altenberg, altenberg@wfmg.de, 02161 82379-74