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Krankenhaus Neuwerk: Startklar für die Pflege-Reform

 

Mönchengladbach-Neuwerk. Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ – so heißt das examinierte Pflegepersonal zukünftig. Wenn am 1. Januar 2020 das neue „Pflegeberufe-Reformgesetz“ in Kraft tritt, dann ändert sich für angehende Pflegekräfte aber nicht nur der Name ihres Berufs. Die Ausbildung wird komplett neu organisiert, und auch auf Krankenhäuser als Ausbildungsträger kommen ab Januar eine Menge neue Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu. Das Krankenhaus Neuwerk hat eigens zum reibungslosen Gelingen dieser wichtigen Umstellung eine neue Stelle geschaffen: Sheila Bothe wird künftig als freigestellte Praxisanleiterin und verantwortliche Praxiskoordinatorin sämtliche Abläufe rund um die reformierte Ausbildung organisieren.

 

„Die Arbeitsorganisation und die Abläufe in der Pflege werden sich in den kommenden Monaten und Jahren verändern. Hier mitgestalten zu können und die Vorstellungen der Gesetzgebung umzusetzen, ist extrem reizvoll“, so Bothe. Das neue Gesetz verlangt nämlich nicht nur eine standardisierte Koordination der Ausbildung, sondern auch die Verwaltung der kompletten Administration, vom Bewerberverfahren über die Ausbildung bis zur eventuellen Einstellung.

 

Die 40-Jährige ist selbst examinierte Krankenschwester, und nach ihrer Pflegeausbildung hat sie ihr Studium der Pflegewissenschaften an der katholischen Hochschule Köln abgeschlossen. Seit fünf Jahren arbeitet sie im Krankenhaus Neuwerk: Als Qualitäts- und Risikomanagementbeauftragte hat sie schon in den vergangenen Jahren engen Kontakt zu Pflegekräften und der Pflegedienstleitung gehalten. Als ausgewiesene Expertin unterstützt Sheila Bothe im Krankenhaus Neuwerk künftig als Bindeglied zwischen Schülerinnen und Schülern und Pflegedienstleitung die Ausbildung der Pflegefachfrauen und -männer und damit bei der Umsetzung des Gesetzes.

 

Neuerungen in der Ausbildung

Ab Januar werden die Auszubildenden drei Jahre lang „generalistisch“ für die Arbeit in sämtlichen Pflegeberufen ausgebildet – ob beispielsweise im Krankenhaus, in einer Fachklinik oder im ambulanten Dienst. „Alternativ können sich die Azubis auch im dritten Lehrjahr auf Altenpflege oder Kinderkrankenpflege spezialisieren – dann aber später auch nur in einem dieser Bereiche arbeiten“, erklärt Sheila Bothe. Tatsächlich hat sie beobachtet, dass gerade die Kompetenzen der Altenpflegekräfte in den Krankenhäusern oft fehlen. Hier werde mit der konkreten Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr eine Qualitätssteigerung erzielt, von der das Krankenhaus Neuwerk mit einer großen Abteilung für Altersmedizin profitieren soll.

 

Des Weiteren zählt zu den detaillierten Aufgaben der freigestellten Praxisanleiterin, den Einsatzplan der Auszubildenden für die Absolvierung der Pflichtstunden zu koordinieren. Sie sorgt künftig dafür, dass gesetzeskonform die neue Zehn-Prozent-Regelung eingehalten wird: „Das heißt, dass zehn Prozent der praktischen Ausbildung von Praxisanleitern begleitet werden müssen. Eine geregelte Kontrolle bedeutet auch hier eine Qualitätssteigerung“, so Bothe.

 

Damit das passieren kann, ist Bothe zum bisherigen Praxisanleiter-Team dazu gestoßen. Seit langen Jahren sind Wolfgang Bierbaum und Anette Fontein für die Betreuung der Auszubildenden verantwortlich. Auf der Station und direkt am Patienten wird das Team der Praxisanleiter von weiteren 35 zu Praxisanleitern weitergebildeten Pflegekräften unterstützt. Die Stationskräfte begleiten die Schülerinnen und Schüler auch durch den Schichtdienst und gewährleisten rund um die Uhr ein begleitetes Arbeiten.

 

Das Pflegeberufegesetz formuliert das Ziel der Ausbildung so: Die schulische und praktische Ausbildung dient der Vermittlung von Kompetenzen für die selbstständige und prozessorientierte Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. „Das Anliegen der Bundesregierung, die Eigenverantwortung der Pflegekräfte zu stärken, tragen wir durchaus mit“, sagt Sheila Bothe. Aber die Einrichtungen würden mit neuen Vorschriften, mehr verpflichtenden Fortbildungen für Praxisanleiter oder größerer Selbstständigkeit der Pflegefachleute ganz neue Wege beschreiten. Sheila Bothe: „Das sind enorme Herausforderungen, denen ich mich gerne stelle.“

 

Zusammenarbeit mit dem Ausbildungszentrum

Hier kann die Pflegeexpertin sich unter anderem auf den hervorragenden Kontakt zur St. Elisabeth-Akademie, dem Ausbildungszentrum für Berufe im Gesundheitswesen, verlassen. Die langjährige Zusammenarbeit hat zu einem vertrauensvollen Verhältnis zwischen den Lehrkräften und der Pflegedienstleitung bzw. den Praxisanleitern geführt – mit Gewinn für die Auszubildenden und das Krankenhaus.

 

Daraus ist im Jahr 2015 eine Kooperation entstanden: Schon im ersten Ausbildungsjahr nimmt die Pflegedienstleitung verstärkt Kontakt zu den Auszubildenden auf, um eine intensive Bindung herzustellen, mit dem Ziel, gute Schülerinnen und Schülern nach der Ausbildung mit einer Festanstellung zu übernehmen. Eine klassische Win-WinSituation: Auf der einen Seite erhalten die Pflegekräften nach ihrer Ausbildung direkt eine sichere Stelle mit Perspektive, auf der anderen Seite bekommt das Krankenhaus Neuwerk hochqualifiziertes Personal, das im eigenen Haus ausgebildet wurde. Diese Kooperation wird auch im Jahr 2020 fortgeführt.

 

Wesentliche Neuerungen für die Ausbildung in Pflegeberufen:
• Generalistische Ausbildung (2.100 Stunden Theorie und 2.500
Stunden Praxis in verschiedenen Fachbereichen)
• Berufsabschluss „Pflegefachfrau“ und „Pflegefachmann“ – gilt
auch in anderen EU-Staaten
• Möglichkeit der Spezialisierung im dritten Ausbildungsjahr auf
Altenpflege oder Kinderkrankenpflege
• Zwischenprüfung nach zwei Jahren
• Möglichkeit eines begleitenden Pflegestudiums

 

Bildunterschrift: Sheila Bothe wird künftig am Krankenhaus Neuwerk als verantwortliche Praxiskoordinatorin sämtliche Abläufe rund um die reformierte Pflegeausbildung organisieren.
Foto: St. Augustinus Gruppe

 

„Krankenhaus Neuwerk: Startklar für die Pflege-Reform“ ist ein Beitrag 
aus der aktuellen Ausgabe des Magazins Wirtschaftsstandort Mönchengladbach
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