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Neues Jahr, neue Steuerregeln: Schnitzler & Partner informiert

 

Mönchengladbach / Rheydt. Mehr Kindergeld, höherer Freibetrag, Erleichterungen bei E-Fahrzeugen und ein steigender Mindestlohn: Das neue Jahr bringt einige Neuerungen bei Steuern und Sozialversicherung.

Das deutsche Steuerrecht ist nicht nur hochkomplex, sondern auch sehr dynamisch. Das zeigt der Gesetzgeber immer wieder, so auch mit Blick auf 2019. Denn auch für dieses Jahr wurden viele neue Regelungen getroffen, mit denen sich die Steuerpflichtigen auseinandersetzen müssen.

„Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollten sich mit den neuen Vorschriften befassen. Sie erlangen damit zum Teil finanzielle Vorteile, auf der anderen Seite können die Kosten an bestimmten Stellen steigen. Daher gilt es, diese Regelungen zu kennen und in die steuerliche Gestaltung einzubinden“, sagt Joachim Köllmann, Partner der Mönchengladbacher Steuerberatung Schnitzler & Partner. Die Kanzlei berät seit vielen Jahren mittelständische Unternehmen und Privatleuten bei allen steuerlichen Gestaltungsfragen und befasst sich auch eingehend mit der Optimierung betriebswirtschaftlicher Strukturen.

Sehr wichtig für ihn und die weiteren Partner Andreas Bartkowski und Frank Kirsten: Mit dem „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ möchte der Gesetzgeber die finanzielle Situation von Familien verbessern – das ist auch für Mönchengladbacher Familien eine wichtige Neuigkeit. Und so steigt der Freibetrag um 192 Euro auf 7.620 Euro und erhöht sich im darauffolgenden Jahr um denselben Betrag auf 7.812 Euro. Auch das Kindergeld wird erhöht: Für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro. Ebenso steigt der Grundfreibetrag bezeichnet den Teil des Einkommens von jedem Steuerpflichtigen in Deutschland, auf den der Staat keine Einkommensteuer erhebt. Er steigt im Jahr 2019 auf 9.168 Euro und klettert 2020 klettert auf 9.408 Euro.

Midi-Jobs, Firmenwagen und Mindestlohn

Eine weitere positive Reform betrifft die sogenannten Midi-Jobs. Sie gelten jetzt für Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. „Auf diese Weise sollen mehr Beschäftigte mit einem geringfügigen Einkommen von einem reduzierten Beitragsanteil profitieren. Dabei erwerben Midijobber jedoch die gleichen Rentenansprüche, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt“, erläutert Andreas Bartkowski.

Nutzer von Firmenwagen kennen das. Sie müssen den privaten Gebrauch entweder pauschal oder über ein Fahrtenbuch berechnen und dann versteuern. Die Ein-Prozent-Regelung berechnet sich bei Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die ab 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021, nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis. Frank Kirsten dazu: „Damit wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens halbiert, was je nach Preis des Dienstwagens zu nicht unerheblichen Steuervorteilen führt. Das gleiche gilt für die Abrechnung per Fahrtenbuch. Somit kommt für begünstigte Fahrzeuge ein Ansatz nur von 0,015 Prozent des Bruttolistenpreises je Entfernungskilometer in Betracht.“

Nicht vergessen dürften Unternehmer den neuen Mindestlohn – dieser stellt Firmen laut den Schnitzler & Partner-Steuerberatern vor finanzielle Herausforderungen. Die Lohnuntergrenze steigt zunächst auf 9,19 Euro, ein Jahr später auf 9,35 Euro. Dazu kommen die Lohnnebenkosten, die rund 21 Prozent des Gehalts betragen. Damit kostet eine Stunde nach dem Mindestlohngesetz ab dem neuen Jahr voraussichtlich 11,11 Euro. Ab 2020 wird die Stunde pro Mitarbeiter dann mindestens 11,31 Euro kosten. „Das sollte dazu führen, dass sich Unternehmer genau mit ihren Kostenstrukturen auseinandersetzen, um den Mehraufwand ausgleichen zu können“, heißt es aus der Kanzlei.

 

Bildunterschrift: Die Steuerberater Joachim Köllmann, Frank Kirsten und Andreas Bartkowski (v.l.) führen die mittelständische die von Hubert Schnitzler (2.v.l.) gegründete Steuerberatungskanzlei Schnitzler & Partner aus Mönchengladbach.
Foto:  (© Schnitzler & Partner)

 

KONTAKT
Schnitzler & Partner Steuerberatungsgesellschaft
Hauptstraße 173
41236 Mönchengladbach
Telefon 02166 9232-0
eMail: kanzlei@schnitzler-partner.de
Web: www.schnitzler-partner.de

 

ÜBER SCHNITZLER & PARTNER

Schnitzler & Partner ist eine Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach, die sich seit mehr als 50 Jahren auf die gehobene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen spezialisiert hat. Die von Steuerberater Hubert Schnitzler gegründete Kanzlei wird von den Partnern Andreas Bartkowski, Frank Kirsten und Joachim Köllmann geführt. Schnitzler & Partner legt, neben der gestaltenden Steuerberatung, größten Wert auf die umfassende Betreuung bei allen übrigen relevanten Fragestellungen, von der Rechtsformwahl über die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Unterbeteiligungen und stillen Beteiligungen und Unternehmensfinanzierungen und Bankgesprächen bis hin zur Sanierungs- und Insolvenzberatung. Ebenso treten die Berater, immer unterstützt vom rund 35-köpfigen Team, unter anderem bei der Nachfolgeberatung, der Vorsorgeplanung und bei Investitionsentscheidungen auf. Die Kanzlei zählt zu den 20 größten am Niederrhein und berät Mandanten bis in den gehobenen Mittelstand hinauf auch bei grenzüberschreitenden Themen. Weitere Informationen: www.schnitzler-partner.de