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„Recht auf Homeoffice“: Unternehmerschaft Niederrhein zeigt sich kritisch

 

Mönchengladbach. „Homeoffice sollte dort eingesetzt werden, wo es Sinn macht. Eine reglementierende Gesetzgebung macht hier keinen Sinn.“ So kommentiert Ralf Schwartz, Vorsitzender der Unternehmerschaft Niederrhein, den Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, aus der Pandemie-Erfahrung heraus nun ein „Recht auf Homeoffice“ abzuleiten.

 

Heil hatte am Montag gefordert, für Arbeitnehmer an mindestens 24 Tagen im Jahr einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit oder Homeoffice zu schaffen. Dies lehnt die Unternehmerschaft Niederrhein ab. Der Arbeitgeberverband ist Sprachrohr für 800 Unternehmen mit rund 90.000 Beschäftigten „Wir wollen weder Bevormundung noch weitere Bürokratie“, sagt Ralf Schwartz. Wobei, so betont der Vorsitzende, der Verband durchaus den Mehrwert von Homeoffice und mobilem Arbeiten in Pandemiezeiten und darüber hinaus erkennt und fördert. Schwartz: „Aber bitte nicht mit dem Gießkannenprinzip, sondern dort, wo es Sinn macht für beide Seiten.“

 

Apropos beide Seiten: Schwartz weist auf eine Gefahr des arbeitnehmerfreundlichen Ministervorstoßes hin, dass Arbeitgeber dadurch auf die Idee kommen könnten, ihre Mitarbeiter per Dekret ins Homeoffice zu delegieren, um Kosten zu sparen. Dann würde, so der Vorsitzende der Unternehmerschaft Niederrhein, der Schuss nach hinten losgehen.

 

„Ich halte eine gesetzliche Regelung für realitätsfern“
Gregor Hermes (Keppel Management)

 

Ähnlich kritisch sehen das die der Unternehmerschaft Niederrhein angeschlossenen Firmen. „Ich halte eine gesetzliche Regelung für realitätsfern“, sagt Gregor Hermes, Gesellschafter und Geschäftsführer von Keppel Management GmbH & Co. KG in Krefeld. Die Betriebe sollten die Möglichkeit haben, individuelle Vereinbarungen mit den Mitarbeitern zu treffen. Hermes, der auch Vorsitzender der Wirtschaftsvereinigung Großhandel-Außenhandel-Dienstleistung Niederrhein ist, kann für seine Firma anführen, dass man „schon lange vor Corona und unabhängig von einem gesetzlich verankerten Recht“ die Möglichkeit gegeben habe, von zu Hause aus zu arbeiten. Das sei häufig sinnvoll, wenn es darum geht, ungestört zu arbeiten oder Kinder zu versorgen. Hermes hat von Mitarbeitern aber auch die Rückkoppelung bekommen, dass sie nach einer Zeit im Homeoffice gerne wieder ins Unternehmen kommen, um den Austausch mit den Kollegen zu haben.

 

„Unternehmen sind sehr flexibel, das hat gerade die jüngste Zeit gezeigt“, sagt Marcus Miertz, Geschäftsführer der Pfeiffer Chemie-Armaturenbau GmbH mit Sitz in Kempen. Gerade für mittelständische Unternehmen sei es wichtig, dass die betrieblichen Erfordernisse im Mittelpunkt der Entscheidungen liegen, so Miertz, der auch Vorsitzender der Unternehmerschaft Metall- und Elektroindustrie Niederrhein ist. Sinnvoller als Überregulierung sei, dass die Tarifvertragsparteien Rahmenvereinbarungen treffen, die den Betrieben und den Beschäftigten Freiräume geben. Und: Jeder kluge Unternehmer nutze die Möglichkeit, den Beschäftigten flexible Arbeitszeitmöglichkeiten an die Hand zu geben. „Das steigert unsere Attraktivität und stärkt uns im Wettbewerb um Nachwuchskräfte.“

 

„Ein Rechtsanspruch auf Homeoffice geht in die falsche Richtung“, sagt auch Martin Pickelein (Foto), Prokurist der L.N. Schaffrath GmbH & Co. KG Druckmedien mit Sitz in Geldern. „Wir sind für das Arbeiten im Homeoffice grundsätzlich offen.“ In Abteilungen wie Marketing, Verwaltung und IT sei das ohne Probleme umsetzbar. Pickelein, auch stellvertretender Vorsitzender Unternehmerschaft Papierverarbeitung Niederrhein, verweist auch auf den Arbeitsschutz, der dem Unternehmer ein Anliegen ist. „Wir haben strenge Auflagen, was den Schutz der Beschäftigten im Betrieb angeht. Wenn die Mitarbeiter sich jedoch im privaten Raum bewegen, ist vieles nicht geregelt.