
Mönchengladbach. Lange wurde um die Neuregelung von Zeitarbeit und Werkverträgen gerungen. Im November wurde das Gesetz schließlich vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Somit gelten ab April 2017 neue Regeln zur Höchstüberlassung und zu Equal Pay. Die Vorschriften sehen eine grundsätzliche Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten vor, um missbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung als Dauerzustand zu verhindern. Zudem sollen Zeitarbeiter künftig grundsätzlich nach spätestens neun Monaten den gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte erhalten.
Jürgen Hollender, in Mönchengladbach Niederlassungsleiter des renommierten Personaldienstleisters meteor, begrüßt die Reform, auch wenn einige grundsätzliche Regelungen, die nun gesetzlich verankert sind, ohnehin schon gang und gäbe waren. „Es ist wichtig und richtig, dass nun gemäß Equal Pay Zeitarbeitnehmer den gleichen Lohn erhalten wie vergleichbare Stammarbeitnehmer. Das bedeutet eine deutliche Aufwertung der Zeitarbeit.“ Und diese sei längst überfällig, denn so kontrovers das Instrument der temporären Arbeitnehmerüberlassung auch diskutiert wird: Aus der heimischen Wirtschaft ist sie nicht mehr wegzudenken. „Zeitarbeit sichert Unternehmen, Aufträge und Jobs – auch die von festangestellten Arbeitnehmern“, unterstreicht Hollender.
Als flexibles Instrument, um Produktionsspitzen abzudecken, hat sich die Zeitarbeit in den vergangenen Jahren in vielen Unternehmen etabliert. Dank umfangreicher Qualifizierungsmaßnahmen bekommen die Firmen über Personaldienstleister wie meteor praktisch „fertige“ Mitarbeiter, die keine lange Einarbeitungszeit benötigten, erklärt Jürgen Hollender. „Diese Qualifizierungsmaßnahmen werden von uns durchgeführt und finanziert, etwa der Erwerb des Kran- oder Stapler-Scheins sowie von Schweißer-Zertifikaten, die für viele Jobs im produzierenden Gewerbe Voraussetzung sind.“ Weil viele Zeitarbeiter inzwischen dasselbe Aufgabenspektrum bewältigen wie Festangestellte, sei es auch nur gerecht, wenn sich die Löhne auf einem Niveau anglichen. „Das macht die Zeitarbeit noch attraktiver, und ein höheres Entgelt sorgt für eine höhere Zufriedenheit und Motivation“, weiß Hollender.
Auch Stefan A. Wagemanns, Kreisverbandsleiter im Bundesverband Mittelständische Wirtschaft (BVMW), weiß um die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung. „Als Stimme des Mittelstands sind wir als Verband ganz dicht dran an den Betrieben. Zeitarbeiter sind oft die verlängerte Personalbank der Unternehmen und dementsprechend wertvoll.“ Wagemanns weiß, dass engagierte und qualifizierte Zeitarbeiter gute Chancen haben, eine Festanstellung zu bekommen. „Passendes Personal zu finden, ist schwierig. Im Rahmen der Zeitarbeit können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber ausreichend lange kennenlernen. Passt es zwischen beiden Parteien, finden sie in der Regel auch über den Überlassungszeitraum hinaus zueinander“, erklärt der BVMW-Kreisverbandsleiter. Jürgen Hollender, früher selbst Zeitarbeitnehmer, hofft, dass der neue Gesetzentwurf auch als Stolperstein für die „schwarzen Schafe“ unter den Personaldienstleistern sorgt. „Es ist wichtig, dass der Ruf der Branche nicht durch diejenigen, die es mit Recht und Gesetz nicht so genau nehmen, in Mitleidenschaft gezogen wird. Durch die Gesetzreform gibt es nun eine einheitliche und klare Linie.“
Text: Jan Finken
Foto: Andreas Baum
(Beitrag aus dem Magazin Wirtschaftsstandort MG / Ausgabe Dezember 2016)
NEUE REGELUNGEN IM AÜG
– Zeitarbeiter sollen künftig nur noch bis zu einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten beim Entleiher eingesetzt werden können.
– Zeitarbeiter sollen künftig nach neun Monaten hinsichtlich des Arbeitsentgelts mit den Stammarbeitern gleichgestellt werden (Equal Pay).
– Zeitarbeiter dürfen zukünftig zwingend nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden.
– Zukünftig soll die verdeckte Arbeitnehmerüberlassung (Scheinwerkverträge) auch dann die Rechtsfolgen einer Beschäftigung beim Entleiher herbeiführen, wenn dieser eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung vorweisen kann.