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„Zeitarbeit wird noch attraktiver“

Mönchengladbach. Schon zum 1. April 2017 ist die Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) in Kraft getreten, manche Änderungen wirken sich allerdings erst in diesem Jahr aus. Diese sind sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber von großer Bedeutung – und für Personaldienstleister wie die QUIP AG, die in der Region einer der größten der Branche ist. „Die gesetzlichen Änderungen machen die Zeitarbeit gerade für die Beschäftigten noch attraktiver“, ist Diplom-Betriebswirt (VWA) Dirk Serwatka, Regionalleiter der QUIP AG, überzeugt.

 

Die Regelungen im reformierten Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wirken sich beispielsweise auf die Ausgestaltung von AÜ-Verträgen und die zulässige Überlassungsdauer aus. Die Reform soll dazu beitragen, dass missbräuchliche Vertragskonstruktionen verhindert werden: Ein Vertrag, der zwar als Werkvertrag gekennzeichnet, aber als Arbeitnehmerüberlassung durchgeführt wird, ist unzulässig. Ab 2018 werden Regelungen wie die Überlassungshöchstdauer und Equal Pay nun erstmals praxisrelevant.

Höchstüberlassungsdauer und Equal Pay ab 2018

Höchstüberlassungsdauer: Ein Entleiher darf einen Leiharbeiter nicht länger als 18 aufeinanderfolgende Monate tätig werden lassen (§1 Abs. 1b AÜG). Aufeinanderfolgend bedeutet, dass die Überlassung nicht durch einen Zeitraum von mehr als drei Monaten unterbrochen wurde. Liegt eine Unterbrechung von mehr als drei Monaten vor, beginnt die Fristberechnung wieder bei null. „Die 18-Monate-Frist der Höchstüberlassungsdauer wird erstmals zum Oktober 2018 praxisrelevant“, erklärt Dirk Serwatka.

 

Equal Pay: Leiharbeiter haben nach neun Monaten ununterbrochenem Einsatz im Entleihunternehmen einen Anspruch auf gleichwertige Bezahlung wie Stammmitarbeiter. Durch Branchenzuschlagstarifverträge besteht die Möglichkeit, von der Neun-Monate-Frist abzuweichen. Die Branchenzuschlagstarifverträge wurden/werden dementsprechend angepasst. Erstmals praxisrelevant ist Equal Pay seit Januar 2018.

 

Im Zuge der permanenten Novellierungen der Gesetzeslage sind kompetente Personaldienstleister mehr denn je gefragt. „Wir als Dienstleister für Personal, Produktion und Technik leben Branchenkompetenz und Nachhaltigkeit – seit mehr als 20 Jahren. Unsere Mitarbeiter sind erfahrene Experten mit dem Blick auf das große Ganze“, sagt Regionalleiter Dirk Serwatka. „Personaldienstleister werden als Recruter von qualifiziertem Personal immer mehr zum verlängerten Arm für Unternehmen.“

 

Eine Herausforderung, für die die QUIP AG dank ihres breiten Portfolios und ihrer jahrzehntelangen Erfahrung in der Branche gerüstet ist. Gleichwohl ist die QUIP AG mehr denn je auf der Suche nach ihrem größten Kapital, nämlich qualifizierten Mitarbeitern. „Die Nachfrage der Unternehmen nach Fachkräften steigt kontinuierlich an. Das ist für alle, die eine Beschäftigung suchen, eine große Chance“, unterstreicht Serwatka. Analog dazu steigt auch die Wahrscheinlichkeit, über die Zeitarbeit den Sprung in ein festes Anstellungsverhältnis zu schaffen. „Wer sich als Zeitarbeiter im neuen Unternehmen bewährt, kann fast davon ausgehen, ein Angebot über eine feste Anstellung zu bekommen. Die Firmen wissen nämlich, wie schwer es ist, gutes Personal zu bekommen.“

 

KONTAKT
QUIP AG
Geschäftsstelle Mönchengladbach
Quartier B. Kühlen
Neuhofstraße 52
41061 Mönchengladbach
0 21 61.24 39 80
www.quip.de

 

BILDUNTERSCHRIFT
Das QUIP-Team vor dem neuen Mönchengladbacher Standort im Quartier B. Kühlen (von links): Petra Offermanns (kaufm. Abteilung MG), Frank Manegold (Vertriebsdisponent, MG & KR), Nina Bonat (Vertriebsassistentin), Dipl.-Betriebswirt (VMA) Dirk Serwatka (Regionalleiter), Marc Edele (Geschäftsstellenleiter Aachen kaufm.), Dipl.-Ing. (FH) Dmytro Aleksandrow (Geschäftsstellenleiter MG), Jens Bergmann (Vertriebsdisponent), Jutta Sittartz (Vertriebsdisponentin), Giuliano Bellu (Recruiter).
Foto: Archiv/Andreas Baum