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Energieaudit – Pflicht oder nicht?

Bernhard Küsters ist einer der Auditoren bei der NEW AG. Foto: NEW AG

 

Seit 2015 sind große Unternehmen gesetzlich verpfl ichtet, alle vier Jahre ein sogenanntes Energieaudit durchführen zu lassen. Wer genau zum Kreis der großen Unternehmen gehört, ist jedoch ziemlich kompliziert. Bevor hohe Strafen fällig werden, lohnt es sich, Rat von Experten einzuholen.

Mönchengladbach. Die Europäische Union und damit auch Deutschland haben sich ehrgeizige Ziele zum Thema Energieeffi zienz gesetzt. Um diese zu erreichen, hat die Bundesregierung im Jahr 2015 das sogenannte Energiedienstleistungsgesetz geändert. Es besagt nun, dass Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz haben, bis zum 5. Dezember 2015 ein erstes und danach alle vier Jahre ein weiteres Energieaudit durchführen müssen. Betroffen sind allerdings auch Unternehmen, die für sich betrachtet diese Kriterien nicht erfüllen, jedoch durch die Mitgliedschaft in einem Konzernverbund verpflichtet werden können. Da diese Regelung sehr kompliziert ist, ist es ratsam, den Status des eigenen Unternehmens von einem Experten prüfen zu lassen.

Nichts tun kann teuer werden

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz Bafa, prüft stichprobenartig, ob die erforderlichen Audits durchgeführt wurden. Stellt es ein Versäumnis fest, sind Strafen bis zu 50.000 Euro fällig. Dabei ist das Energieaudit für die Betroffenen mehr als nur eine lästige Pfl icht. Schließlich kann ein professionelles Audit helfen, Energiekosten zu sparen. Unternehmer erhalten einen wertvollen Überblick über den Ist-Zustand und erkennen hieraus Potenziale für Einsparungen.

Die NEW ist der kompetente Ansprechpartner für Energieaudits in der Region. Die Experten des Energieversorgers helfen Unternehmern zunächst, zu erkennen, ob sie mit ihrer Firma überhaupt zum Kreis der Verpflichteten zählen. Danach beginnt ein mehrstufiger Auditprozess, an dessen Ende die Kunden wesentlich mehr über ihre Energieverbräuche wissen als vorher. In der Praxis stellte sich heraus, dass in vielen Fällen schon organisatorische Änderungen oder geringinvestive Maßnahmen ausreichend waren, um große Energiekostenreduzierungen zu ermöglichen.

Das Audit im Detail

Nach einer Auftaktbesprechung stellt der Kunde der NEW die Verbrauchsdaten zur Verfügung. In einer anschließenden Betriebsbegehung kann sich der Auditor einen Eindruck von den eingesetzten Maschinen und Anlagen machen. Nach der Auswertung der Daten erfolgt eine eingehende Analyse. In der Abschlussbesprechung erhält der Kunde wertvolle Tipps für mehr Energieeffi zienz und einen Abschlussbericht, der den Normkriterien entspricht und bei einer Prüfung durch das Bafa als Nachweis für ein Energieaudit gilt.

 

INFO
Weitere Informationen zum Energieaudit erhalten Sie im Internet auf www.new-energie.de unter der Rubrik „Geschäftskunden“. Außerdem können Sie die Experten unter 0 21 66.5 58 23 64 anrufen.