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Steuer: Mindestlohn führt zu höheren Belastungen

 

Der in zwei Stufen steigende Mindestlohn führt für Unternehmen zu höheren Belastungen. Diese können sie jedoch in vielen Fällen durch eine Optimierung der betriebswirtschaftlichen Strukturen ausgleichen.

 

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein verpflichtender Mindestlohn. 8,50 Euro betrug dieser bei der Einführung pro Stunde, heute liegt die Lohnuntergrenze bei 8,84 Euro – aber nur noch bis Ende des Jahres. Dann steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro, ein Jahr später auf 9,35 Euro. Das hat die Mindestlohnkommission beschlossen, die mit der doppelten Anpassung in zwei aufeinanderfolgenden Jahren der guten Wirtschaftsentwicklung in Deutschland Rechnung tragen will.

 

„Das wird auch viele Unternehmen in Mönchengladbach und der Region treffen. Gerade durch die wachsende Bedeutung als Logistikstandort sind viele Arbeitsplätze in unteren Lohnbereichen entstanden. Der in zwei Stufen steigende Mindestlohn führt daher für Unternehmen zu höheren Belastungen“, sagt Andreas Bartkowski, Partner der Mönchengladbacher Steuerberatung Schnitzler & Partner. „Dazu gehört eben auch, dass wir uns mit unseren Mandanten genau die Auswirkungen des Mindestlohns auf ihre Kosten- und Ertragsstrukturen anschauen. Wir wollen verhindern, dass der höhere Mindestlohn den Gewinn senkt“, sagt Kanzleipartner Joachim Köllmann und rechnet vor: Zu den 9,19 Euro als neuem flächendeckenden Mindestlohn kommen die Lohnnebenkosten hinzu, die rund 21 Prozent des Gehalts betragen. Damit kostet eine Stunde nach dem Mindestlohngesetz ab dem neuen Jahr voraussichtlich 11,11 Euro. Zum Vergleich: Bei Einführung lag der Brutto-Stundensatz bei 10,29 Euro, aktuell beträgt er 10,70 Euro. Ab 2020 wird die Stunde pro Mitarbeiter dann mindestens 11,31 Euro kosten.

 

Auf einen Mitarbeiter bezogen bedeutet das: Bei einem Mehraufwand pro Stunde von 41 Cent ab Januar 2019 steigen die Jahreskosten für einen Vollzeitmitarbeiter, der zum Mindestlohn arbeitet, um knapp 800 Euro. 2020 werden es dann im Vergleich zum heutigen Stand rund 1170 Euro. „Was auf die Stunde heruntergerechnet nach einem überschaubaren Mehraufwand klingt, entwickelt sich, für das ganze Unternehmen gesehen, schnell zu einem erheblichen Kostenfaktor. Bleiben wir in der Logistik: Nicht selten beschäftigen solche Unternehmen für Lagerhaltung, Kommissionierung und Versand 100 und mehr Mitarbeiter im Mindestlohnsegment“, warnt Frank Kirsten, ebenfalls Partner der mittelständischen Beratungsgesellschaft. Mit der Folge, dass diese 100 Mitarbeiter durch die Erhöhung der Lohnuntergrenze in 2019 etwa 80.000 Euro mehr kosten, ein Jahr darauf rund 117.000 Euro. Das kann Unternehmen – gerade solche mit ohnehin niedrigen Margen – schnell vor arge Probleme stellen. Neben der Logistik sind laut den Steuerberatern unter anderem vor allem das Sicherheitsgewerbe, die Gastronomie und auch der Gesundheitssektor davon betroffen.

 

Die Frage ist: Was können Unternehmen jetzt tun, um die steigenden Kosten aufzufangen? Die Praxis zeige den Experten zufolge immer wieder, dass zum Beispiel die Überprüfung von Energie- und Versicherungsverträgen oder auch gegebenenfalls die Anpassung von Finanzierungen erhebliche finanzielle Mehrwerte bringen könne.. „Die Regelungen gelten ab dem 1. Januar 2019. Noch haben wir alle Möglichkeiten – aber je weiter das neue Jahr fortschreitet, desto teurer wird es“, betont Andreas Bartkowski.

 

 

DIE EXPERTEN
Die Steuerberater Joachim Köllmann, Hubert Schnitzler, Frank Kirsten und Andreas Bartkowski (Foto v.l.) führen die mittelständische Steuerberatungskanzlei Schnitzler & Partner aus Mönchengladbach.

 

KONTAKT
Schnitzler & Partner
Steuerberatungsgesellschaft
Hauptstraße 173
41236 Mönchengladbach
Telefon: 02166.92 32 0
eMail: kanzlei@schnitzler-partner.de
Internet: www.schnitzler-partner.de

 

Foto (© Schnitzler & Partner)

 

„Steuer: Mindestlohn führt zu höheren Belastungen“ ist ein Beitrag aus der
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Ausgabe von Wirtschaftsstandort Mönchengladbach
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